Barrierefreie Websites
Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit Pflicht (BFSG). Wir prüfen Ihre Website auf WCAG-Konformität, beheben Barrieren und erstellen Ihre Barrierefreiheitserklärung.
Barrierefreie Websites nach WCAG und BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab 28. Juni 2025 viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen durch Verbraucherverbände. Doch abseits der rechtlichen Pflicht bietet eine barrierefreie Website handfeste Vorteile für Ihr Unternehmen.
Sie erreichen mehr Menschen – rund 10% der Bevölkerung leben mit einer Behinderung und sind auf zugängliche Websites angewiesen. Hinzu kommen ältere Menschen und Nutzer mit temporären Einschränkungen. Gleichzeitig verbessern die Prinzipien der Barrierefreiheit die Nutzererfahrung für alle Besucher: Klare Strukturen, gute Kontraste und intuitive Navigation machen Ihre Website angenehmer zu bedienen, unabhängig von individuellen Einschränkungen.
Suchmaschinen bewerten semantisch korrekte, gut strukturierte Inhalte positiv – barrierefreies Webdesign und SEO gehen Hand in Hand. Mit einer BFSG-konformen Website vermeiden Sie zudem rechtliche Risiken und signalisieren gesellschaftliche Verantwortung.
Unsere Leistungen für digitale Barrierefreiheit
Barrierefreiheits-Audit
Wir analysieren Ihre bestehende Website umfassend auf Zugänglichkeit. Dabei kombinieren wir automatisierte Tests mit manueller Prüfung:
- Automatisierte Analyse mit Tools wie WAVE, Axe und Lighthouse
- Tastatur-Navigation durch alle Bereiche und Funktionen
- Screenreader-Test der wichtigsten Inhalte und Formulare
- Kontrast- und Farbprüfung nach WCAG-Richtlinien
- Prüfung der Dokumentensprache, Alt-Texte und Formular-Labels
Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit allen gefundenen Barrieren, priorisiert nach Schweregrad und Aufwand zur Behebung.
WCAG-konforme Umsetzung
Basierend auf dem Audit beheben wir die identifizierten Barrieren. Die Umsetzung umfasst:
- Semantisches HTML: Korrekte Überschriftenhierarchie, Landmark-Elemente, Listen
- Tastaturzugänglichkeit: Fokus-Management, Skip-Links, logische Tab-Reihenfolge
- ARIA-Attribute: Nur wo nötig, um assistive Technologien zu unterstützen
- Formulare: Verknüpfte Labels, Fehlermeldungen, Autofill-Unterstützung
- Medien: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, Transkripte
- Kontraste und Schriftgrößen: Anpassung für bessere Lesbarkeit
Barrierefreiheitserklärung
Nach Abschluss der Optimierung erstellen wir Ihre Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG. Diese dokumentiert den Konformitätsstand Ihrer Website, bekannte Einschränkungen und den Feedback-Mechanismus für Nutzer.
Schulung für Ihr Team
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wir schulen Ihre Content-Redakteure darin, neue Inhalte von Anfang an barrierefrei zu erstellen – von der richtigen Überschriftenstruktur bis zu aussagekräftigen Alt-Texten.
Für wen ist Barrierefreiheit Pflicht?
Das BFSG betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Buchungs- und Reservierungssysteme
- Banking- und Finanzdienstleistungen
- Telekommunikationsdienste
- E-Books und digitale Medien
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen – nicht jedoch beim Inverkehrbringen von Produkten.
Auch wenn Sie nicht direkt unter das BFSG fallen, profitieren Sie von barrierefreiem Webdesign: bessere Usability, mehr Reichweite und ein positives Markenimage.
Mehr Hintergründe zum Thema, konkrete Anforderungen und technische Umsetzungstipps finden Sie in unseren Artikeln:
- Barrierefreie Websites 2025: Der komplette Leitfaden zur BFSG-Umsetzung
- Digitale Barrierefreiheit für Unternehmenswebsites: Das müssen Sie ab 2025 beachten
Die Deadline rückt näher – handeln Sie jetzt. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch zur Barrierefreiheit Ihrer Website.
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