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DSGVO Checkliste für Websites: So machen Sie Ihre Seite rechtssicher

Die komplette DSGVO Checkliste für Website-Betreiber: Cookie-Consent, Datenschutzerklärung, SSL und AV-Verträge. Mit praktischen Tipps zur Umsetzung.
Titelbild: DSGVO konforme Websites und rechtliche Aspekte

Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an jede Website. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen: Datenschutz bleibt ein Thema, bei dem Fehler teuer werden – Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes sind möglich. Mit dieser DSGVO Checkliste prüfen Sie Ihre Website Punkt für Punkt auf Rechtssicherheit.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Wir empfehlen in jedem Fall, eine anwaltliche Prüfung Ihrer Unternehmens-Website vornehmen zu lassen.

Inhalt

DSGVO Checkliste: Die 7 wichtigsten Punkte

Eine DSGVO-konforme Website muss folgende Anforderungen erfüllen:

  1. SSL-Verschlüsselung – Die gesamte Website läuft über HTTPS
  2. Cookie-Consent-Banner – Echtes Opt-in mit Ablehnungsmöglichkeit, nicht nur ein „OK”-Button
  3. Datenschutzerklärung – Vollständig, aktuell und von jeder Seite aus erreichbar
  4. Impressum – Mit allen gesetzlichen Pflichtangaben
  5. Google Fonts lokal eingebunden – Keine Einbindung über Google-Server (LG München, 2022)
  6. AV-Verträge – Mit allen Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten
  7. Externe Tools erst nach Einwilligung – Analytics, Maps, Videos und Social-Media-Embeds nur nach Cookie-Consent laden

Die Checkliste im Detail

Im Folgenden gehen wir jeden Punkt der Checkliste einzeln durch – mit konkreten Hinweisen zur Umsetzung.

SSL-Verschlüsselung

Ihre gesamte Website muss über HTTPS laufen. SSL-Verschlüsselung schützt die Datenübertragung zwischen Server und Browser. Prüfen Sie: Zeigt die Adressleiste ein Schloss-Symbol? Werden HTTP-Aufrufe automatisch auf HTTPS umgeleitet? Die meisten Hosting-Anbieter bieten kostenlose SSL-Zertifikate (Let’s Encrypt) an.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung muss klar und verständlich formuliert sein. Pflichtangaben:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Welche Daten erhoben werden und warum
  • Rechtsgrundlage der Verarbeitung (z.B. Art. 6 Abs. 1 DSGVO)
  • Speicherdauer der Daten
  • Empfänger der Daten (Hosting, Analytics, Newsletter-Anbieter)
  • Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
  • Hinweis auf Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Ein Cookie-Banner ist Pflicht, sobald Sie Cookies setzen, die nicht technisch notwendig sind (z.B. Analytics, Marketing). Der Banner muss eine echte Wahlmöglichkeit bieten – ein reiner „OK”-Button reicht nicht. Nutzer müssen Cookies genauso einfach ablehnen wie akzeptieren können. Technisch notwendige Cookies (z.B. Warenkorb, Session) benötigen keine Einwilligung.

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Rechte der Nutzer

Ihre Website muss es Nutzern ermöglichen, ihre DSGVO-Rechte wahrzunehmen:

  • Auskunftsrecht: Nutzer können erfahren, welche Daten gespeichert sind
  • Recht auf Löschung: Daten müssen auf Anfrage gelöscht werden können
  • Recht auf Berichtigung: Fehlerhafte Daten müssen korrigiert werden
  • Datenübertragbarkeit: Daten in maschinenlesbarem Format bereitstellen

In der Praxis reicht oft eine E-Mail-Adresse in der Datenschutzerklärung, an die sich Nutzer wenden können. Wichtig ist, dass Anfragen zeitnah bearbeitet werden (maximal einen Monat).

AV-Verträge mit Drittanbietern

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist Pflicht für jeden Dienstleister, der Zugriff auf personenbezogene Daten Ihrer Nutzer hat:

  • Hosting-Anbieter
  • Analytics-Dienste (z.B. Google Analytics, Matomo Cloud)
  • Newsletter-Tools (z.B. Mailchimp, CleverReach)
  • Cloud-Speicher und Backup-Dienste
  • KI-Chatbot-Anbieter
  • CRM-Systeme

Die meisten Anbieter stellen AV-Verträge als Download bereit. Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie für alle genutzten Dienste einen aktuellen Vertrag haben.

Google Fonts und externe Ressourcen

Seit dem LG-München-Urteil (2022) ist die Einbindung von Google Fonts über Google-Server ohne Einwilligung ein DSGVO-Verstoß – die IP-Adresse wird dabei an Google übertragen. Gleiches gilt für andere externe Ressourcen wie Google Maps, YouTube-Videos oder Social-Media-Widgets. Diese dürfen erst nach expliziter Einwilligung (Cookie-Consent) geladen werden.

DSGVO-Konformität langfristig sicherstellen

DSGVO-Compliance ist kein einmaliges Projekt – Ihre Website muss regelmäßig geprüft werden:

  • Jährlicher Check: Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen, AV-Verträge und SSL-Zertifikat überprüfen
  • Nach jedem Website-Update: Neue Plugins oder Tools auf Datenschutz-Relevanz prüfen
  • Bei Gesetzesänderungen: Sofort reagieren – die DSGVO wird regelmäßig durch Urteile konkretisiert
  • Datenschutzbeauftragter: Ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein DSB Pflicht

Im Rahmen unserer Webdesign-Leistungen achten wir von Anfang an auf datenschutzkonforme Umsetzung. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Website auf DSGVO-Konformität prüfen lassen möchten.

Häufig gestellte Fragen

Bei DSGVO-Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich können Abmahnungen erfolgen. Häufige Verstöße: fehlende Cookie-Einwilligung, Google Fonts von externen Servern, unvollständige Datenschutzerklärung.

Ja, wenn Sie Cookies setzen, die nicht technisch notwendig sind (z.B. Analytics, Marketing). Der Banner muss eine echte Wahlmöglichkeit bieten – ein reiner 'OK'-Button reicht nicht. Nutzer müssen Cookies ablehnen können, ohne Nachteile. Technisch notwendige Cookies (z.B. Warenkorb) benötigen keine Einwilligung.

Ja, seit dem LG-München-Urteil (2022) ist die Einbindung von Google Fonts über Google-Server ohne Einwilligung ein DSGVO-Verstoß. Die IP-Adresse wird dabei an Google in die USA übertragen. Lösung: Fonts herunterladen und lokal auf dem eigenen Server hosten. Das verbessert auch die Ladezeit.

Pflichtangaben sind: Name und Kontakt des Verantwortlichen, welche Daten erhoben werden und warum, Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Speicherdauer, Empfänger der Daten (z.B. Hosting-Anbieter), Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch) und Hinweis auf Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) regelt die Datenverarbeitung durch Dritte in Ihrem Auftrag. Sie benötigen ihn für: Hosting-Anbieter, E-Mail-Marketing-Tools, Analytics-Dienste, Cloud-Speicher, Newsletter-Anbieter und alle weiteren Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten Ihrer Nutzer haben.

Empfohlen wird eine jährliche Überprüfung sowie nach jedem größeren Website-Update. Prüfen Sie besonders: Aktualität der Datenschutzerklärung, neue eingebundene Tools/Plugins, Cookie-Einstellungen, SSL-Zertifikat-Gültigkeit und ob alle AV-Verträge aktuell sind. Bei Gesetzesänderungen sofort handeln.